- …ihr freundlicher Baumpfleger von nebenan!
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Wenn Sie jemanden suchen, der Sie berät und die Pflanzung auch durchführt, dann sind Sie mit uns fündig geworden. Schreiben Sie uns jetzt.
Viele unserer Kunden fragen:
Im Grunde stehen fast alle Antworten im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Baumschutzsatzung, bzw. Baumschutzverordnung geschrieben. Da diese aber oft nicht so gut zu lesen sind, haben wir mal den Kern der Sache aufgeschrieben:
Das Ziel ist immer, die Natur und den Lebensraum für geschützte Tiere und Pflanzen – und uns Menschen – im Ganzen zu erhalten.
Ein Baum in Ihrem Garten mag dabei vielleicht nicht ins Gewicht fallen, aber viele Bäume in vielen Gärten machen die Grundlage der urbanen Natur aus und deshalb zählt doch jeder einzelne Baum. Deshalb sind Bäume meistens geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung vom Bezirksamt oder der Kommune zur Fällung beauftragt werden. Das Gleiche gilt so ähnlich auch für Hecken. Im Wald verhält sich das alles anders – das beantworten wir gern in der Kaffeepause auf Ihrer Terrasse.
Bevor Sie mit einem unerlaubten Eingriff versehentlich gegen das Gesetz verstoßen, schlagen wir vor, dass Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an uns wenden. Wir beraten Sie nicht nur, wir schreiben auch den Antrag auf Genehmigung für Baumfällungen bei den Behörden für Sie, weil wir alle Regelungen genau kennen. Am besten kennen wir diese für Hamburg und Schleswig-Holstein. Und gleich nach der Fällung nehmen wir dann auch die Ersatzpflanzung mit heimischen Bäumen oder zukunftsweisenden Klimabäumen in die Hand. Sie entscheiden dabei innerhalb von vorgegebenen Listen, welcher Baum es dann sein soll. Sie werden staunen, welche schönen, bienenfreundlichen, nicht ausladend wachsenden Bäume es gibt.
Die Ersatzpflanzung selbst führen wir so aus, dass der Standort zu dem neuen Baum und zu Ihren Bedürfnissen passt. Bei Bedarf tauschen wir den Boden aus, düngen baumspezifisch, legen eine Baumscheibe mit Mulch, Bodendeckern oder wasserdurchlässigem Belag an und geben Ihnen einen sparsamen Bewässerungsplan an die Hand. Der Jung – Baumschutz vor Verbiss, Windwurf und UV-Strahlung geht grundsätzlich einher.
Weil wir immer wieder danach gefragt werden, ob Sie nicht einfach was bezahlen können und wie viel. Die Gemeinden rund um und die Stadt Hamburg haben Berechnungsschlüssel, wie viel man bezahlen muss, anstelle einer Ersatzpflanzung. Dies können Beträge zwischen 0,- und 15.000 € sein und fließen in Baumprojekte woanders. Wenn Sie das unbedingt wollen, helfen wir Ihnen, Ihren Antrag so zu gestalten, dass Sie dabei fair wegkommen, denn wir kennen dieses Berechnungsschlüssel. Deal?
Unsere Leistungen
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